Jun
30
2011
Steuervorteil beim Immobilienkauf
Author: JohannesEin klein wenig ist es immer möglich, sich bei einer Immobilie darauf zu besinnen, wo man eventuell ein wenig an den Steuern sparen kann. Modernisierungskosten und Renovierungskosten sind so meistens zu einem bestimmten Teil absetzbar von der Steuer. Wenn man hierbei aber ganz ehrlich zu sich selbst ist, macht dieser Anteil erst dann etwas aus, wenn er über einige Jahre immer wieder zum Tragen kommt.
Ganz anders sieht das aber bei Denkmalimmobilien aus. Hier kann man nämlich einen sehr großen Teil steuerlich absetzen, da man sich im Wesentlichen ja um ein Gebäude kümmert, das auch unserem Staat etwas bedeutet. Faktisch gesehen also ist es möglich, die Sanierungskosten für eine Denkmalimmobilie über zehn Jahre lang jeweils 9% abzuschreiben. Das sind dann letztlich 90 Prozent der Sanierungskosten. Einen so großen Anteil kann man sonst nirgends erwirken.
Faktisch gesehen ist es also möglich, eine Denkmalimmobilie bis zu einer Höhe von 80 Prozent des Kaufpreises von der Steuer abzusetzen. Dies geschieht selbstverständlich absolut legal im Rahmen der Werbungskosten und wird vom Einkommensteuergesetz gestützt. So kann man sich sicher sein, dass diese Vorteile nicht zeitlich begrenzt sind, sondern so lange noch existieren werden, wie sich unser Gesetz nicht verändern wird.
Die Qual der Wahl hat man bei Denkmalimmobilien natürlich dennoch und das ist nicht ganz so einfach. Aus vielen wunderschönen Immobilien, die so ganz anders sind, als das, was man heute kennt, die beste herauszusuchen, ist häufig eine Entscheidung, die so gar nicht möglich ist. Tatsächlich aber ist die Investition in die Sanierung einer Denkmalimmobilie oder auch in einen Tel dieser Immobilie stets ein guter Schachzug, denn statt eines Wertverfalles erlebt man bei einer Denkmalimmobilie im Regelfall eine deutliche Steigerung des Wertes. Ein Verlust ist hier also praktisch kaum möglich, was diese Immobilien gegenüber anderen Investitionen deutlich besser und sicherer dastehen lässt.

